Praxiswissen Artenschutzrechtliche Abfertigung
Webinar: So erhalten Sie mehr Überblick über die Grundlagen zur Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Drittstaaten.
Ob Musikinstrumente, Jagdtrophäen, Kleidungen, Schnitzereien, Deko-Hörner, Holzprodukte, Urlaubsmitbringsel oder Pelz- / Lederwaren, die Möglichkeiten der Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten in die EU, die von gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Arten aus Drittstaaten stammen, ist vielzählig.
Um diese Bedrohung einzudämmen, wird der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geregelt.
Des Weiteren sind die Verordnungen der Europäischen Union und nationale Gesetze zu beachten.
Die Zollbehörde überwacht den Warenverkehr mit artengeschützten Tieren und Pflanzen aus Drittstaaten. Dabei sind ihr die nach dem Artenschutzrecht erforderlichen Dokumente, wie z.B. Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (CITES-Dokumente), vorzulegen.
Eine Ein- bzw. Ausfuhr von Exemplaren darf grundsätzlich nur über befugte Zollstellen erfolgen. Der Zoll beschlagnahmt daher konsequent solche Waren bei der Einfuhr nach Deutschland, um die Artenvielfalt zu schützen. Darüber hinaus können Bußgelder oder sogar Strafen verhängt werden.
Unsere Schulung bereitet Ihr Unternehmen auf die artenschutzrechtliche Abfertigung von tierischen und pflanzlichen Produkten vor, die unter die Bestimmungen des CITES fallen.
Lernen Sie, …
• welche Regeln es zur artenschutzrechtlichen Abfertigung bei Ein- und Ausfuhr für Sie zu beachten gibt
• wie Sie geschützte Tier- und Pflanzenarten in Waren erkennen
• wann Sie ein artenschutzrechtliches Ein- oder Ausfuhrdokument benötigen
• welchen artenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Bescheinigungstyp Sie nutzen müssen
• wie ein Antragsformular auszufüllen ist
• welche Ausnahmen es gibt
Schulungsformat: Webinar
Preis: 385,00 € zzgl. MwSt.